
Die EU-Richtlinie 95/54/EC hat seit dem 1. Oktober 2002 Gültigkeit. Sie ist auch als e1-Richtlinie bzw. Automotive Directive bakannt, da die zugelassenen Geräte ein sogenanntes "e" -Zeichen tragen. Diese Richtlinie gilt ausschliesslich in den Mitgliedsstaaten der EU.
Alle elektrischen Geräte oder Unterbaugruppen (EUB), die mit der Fahrzeug- elektrik direkt oder über Steckdosen verbunden sind, müssen seit dem 1.Oktober 2002 mit dem "e" - Kennzeichen versehen sein!
Elektrische Geräte sind z.B.:
- Elektrische Antenne
- Handy-Freisprecheinrichtungen
- Autotelefone
- Funkeinheiten
- Taxameter
- Navigationssysteme
- Autoradios usw.
Was passiert mit der CE-Zulassung?
Geräte mit CE-Zulassung, jedoch ohne e-Zulassung, dürfen weiterhin in Fahrzeugen betrieben werden, wenn sie vor dem 1.10.2002 eingebaut wurden.
Ein Ein- oder Umbau in Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, deren Erst-zulassung nach dem 1.1.1996 erfolgte, ist NICHT mehr zulässig, da das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert!

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