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Die EU-Richtlinie 95/54/EC hat seit dem 1. Oktober 2002 Gültigkeit.            Sie ist auch als e1-Richtlinie bzw. Automotive Directive bakannt, da die zugelassenen Geräte ein sogenanntes "e" -Zeichen tragen. Diese Richtlinie gilt ausschliesslich in den Mitgliedsstaaten der EU.

Alle elektrischen Geräte oder Unterbaugruppen (EUB), die mit der Fahrzeug- elektrik direkt oder über Steckdosen verbunden sind, müssen seit dem 1.Oktober 2002 mit dem "e" - Kennzeichen versehen sein!

Elektrische Geräte sind z.B.:

  • Elektrische Antenne
  • Handy-Freisprecheinrichtungen
  • Autotelefone
  • Funkeinheiten
  • Taxameter
  • Navigationssysteme
  • Autoradios usw.

Was passiert mit der CE-Zulassung?

Geräte mit CE-Zulassung, jedoch ohne e-Zulassung, dürfen weiterhin in Fahrzeugen betrieben werden, wenn sie vor dem 1.10.2002 eingebaut wurden.

Ein Ein- oder Umbau in Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, deren Erst-zulassung nach dem 1.1.1996 erfolgte, ist NICHT mehr zulässig, da das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert!


 
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